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Winterzeit ist Malerzeit Profitieren Sie von unserem attraktiven Winterangebot. Energiesparen ist kinderleicht! Nutzen Sie unseren kostenlosen Service. Entscheiden Sie sich für uns bei Ihrer nächsten Renovierung. Wir verschönern nicht nur Ihr Zuhause, sondern führen auch einen kostenlosen Energie-Spar-Check durch. Unsere Tipps Sanierungen richtig planen Die Modernisierung Ihres Hauses reduziert nicht nur Ihre Kosten, sondern erhöht Ihren Wohnkomfort enorm und steigert den Wert Ihres Eigenheims. Je mehr Massnahmen Sie miteinander kombinieren, desto grösser ist das Potenzial der Energieeinsparung. Auch wenn Sie in mehreren Schritten modernisieren möchten, ist es wichtig, vorausschauend zu planen. Dadurch können einzelne Bauabschnitte schon im Voraus aufeinander abgestimmt werden. Wärmebrücken an Anschlüssen können vermieden, Heizungen können geringer ausgelegt und kostenintensive Nacharbeiten können ausgeschlossen werden. In jedem Fall empfiehlt es sich eine gründliche Analyse Ihres Hauses vorab durchzuführen. In nicht wenigen Fällen werden, durch falsches Planen und Handeln, Bauschäden verursacht. Schimmel ist hier nur ein Beispiel, der sich erheblich auf die Gesundheit der Bewohner niederschlagen kann. Lüften muss gelernt sein Im Winter ist nicht nur das richtige Heizen wichtig, sondern auch der dazugehörige Luftaustausch. Je öfter und länger man die Fenster offen lässt, desto mehr kühlen die daran liegenden Bauteile aus. Dieses begünstigt die Schimmelbildung. Es empfiehlt sich 2-3 Minuten die Fenster ganz zu Öffnen und eine Querlüftung durch mehrere Räume vorzunehmen. Dieses sollte 3-4 mal am Tag wiederholt werden. Sparen Sie Steuern Hauseigentümer und Mieter können jetzt bei Handwerkerrechnungen noch mehr Steuern sparen: Bis zu 1.200 Euro zieht das Finanzamt nun direkt von der Einkommenssteuer ab, wenn entsprechende Arbeitsleistungen von Handwerkern nachgewiesen werden. Bisher betrug der maximale Steuerbonus für Handwerksleistungen lediglich 600 Euro. Geltend machen können Sie von Handwerkern pro Jahr Handwerkerrechnungen in Höhe von zusammengerechnet maximal 6.000 Euro. Davon zieht das Finanzamt unabhängig vom Steuersatz und der Steuerklasse des Antragstellers pauschal 20 Prozent des Rechnungsbetrags als Bonus von der Steuerschuld ab. So reduziert sich die Einkommenssteuer um maximal 1.200 Euro. Absetzbar sind jedoch nach wie vor lediglich die Arbeitskosten, die der Handwerker in Rechnung stellt. Material- und andere Sachkosten können wie schon in der Vergangenheit nicht von der Steuer abgesetzt werden. Zudem darf die Handwerkerrechnung nicht bar bezahlt werden, sondern der Rechnungsbetrag muss Überwiesen werden. Ein entsprechender Nachweis, beispielsweise in Form einer Kopie des Kontoauszugs, muss der Steuererklärung beigefügt werden. |
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